Der Niederschlagswasser-Grundstücksanschluss wird grundsätzlich von der für Kanalbauarbeiten im öffentlichen Bereich beauftragten Fachfirma des ASG auf Kosten des Grundstückseigentümers hergestellt und unterhalten.
Der Niederschlagswasseranschluss dient ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser und in genehmigten Sonderfällen von Grund- und Dränagewasser in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal.