Rückstausicherung

Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene, z. B. im Keller müssen satzungsgemäß gegen Rückstau aus dem Kanalnetz gesichert werden.

Was ist ein Rückstau?

Normalerweise fließen die Abwässer aus den Häusern ungehindert in das unterirdische Kanalsystem. Das ist weitverzweigt und alle seine Leitungen sind miteinander verbunden. Durch außergewöhnliche Ereignisse kann der Wasserspiegel in der Kanalisation stark ansteigen:

  • Heftige und lang anhaltende Regenfälle (aus technischen und wirtschaftlichen Gründen werden Kanäle nicht so groß gebaut, dass sie jede beliebige Wassermenge aufnehmen können)
  • Verstopfungen (z. B. durch unerlaubte Einleitungen oder Kanalschäden)
  •  Sanierungs- oder Reparaturarbeiten am Kanal (Einzelne Kanäle werden zeitweise verschlossen)

Das Wasser verteilt sich in allen Rohren und Räumen, die es ungehindert erreichen kann. So gelangt es auch in die Grundstücksleitungen. Es kommt zu einem sogenannten Rückstau, der zu Überschwemmungen führen kann. Betroffen hiervon sind alle Abflüsse, die unterhalb der Rückstauebene liegen und ungesichert mit dem Kanalnetz verbunden sind. Dies können einerseits Entwässerungsgegenstände in tief gelegenen Räumen (Kellern) sein. Andererseits sind hiervon auch angeschlossene, tief gelegene Regeneinläufe (z. B. Tiefgaragenzufahrten oder Hofflächen) betroffen. Alle weiteren Öffnungen im Kanalnetz (z. B. Schachtabdeckungen, Reinigungsöffnungen) müssen unterhalb der Rückstauebene wasserdicht verschlossen sein. Die Rückstauebene ist die Obergrenze des zulässigen Wasserstandes in der Kanalisation. Sie ist sowohl in den DIN-Normen als auch in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gifhorn als Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück definiert.

Gegen diesen maximalen Betriebswasserstand hat sich der Hausbesitzer selbst zu schützen.

Der Schutz gegen Rückstau erfolgt grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife. Rückstauverschlüsse finden lediglich ihre Verwendung bei zu schützenden Räumen untergeordneter Nutzung. Das bedeutet, dass bei Überflutung keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden. Außerdem muss auf die Benutzung der Ablaufstellen bei Rückstau verzichtet werden können. Neben dem Betriebsverschluss, der die Leitungen bei Rückstau selbsttätig schließt, sollte auch ein Notverschluss vorhanden sein, den man auch manuell betätigen kann.

Diese Fragen werden häufig an den ASG gerichtet:

Wie wirkt sich ein Rückstau in der Kanalisation auf die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) aus?

Mit den folgenden Abbildungen soll exemplarisch erläutert werden, wie sich der Rückstau in der Kanalisation auf die GEA auswirken kann. Durch die vergleichende Darstellung werden die Schwachstellen an einem Haus aufgezeigt und entsprechende Lösungen dargelegt. Hierbei soll auch deutlich werden, dass nur gezielte Anlagen zu schützen sind, welche sich tatsächlich unterhalb der Rückstauebene befinden. Ansonsten entstehen für die Anlagen oberhalb der Rückstauebene unnötige Einschränkungen und Kosten oder die Funktion der Rückstauklappen können beeinträchtigt werden.

Bei allen Abbildungen wird ein Anschluss an ein öffentliches Trennsystem vorausgesetzt. Das bedeutet, dass nur Schmutzwasser an den Schmutzwasserkanal angeschlossen ist. Das Niederschlagswasser wird entweder der schadlosen Versickerung zugeführt oder in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal eingeleitet. Im Beispiel wird von einer Versickerung auf dem Grundstück ausgegangen.

Bei einem Anschluss von Schmutz- und/oder Niederschlagswasser an ein Mischsystem ist aufgrund der Verbindung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung die Rückstauhäufigkeit höher. Stärkere Niederschläge wirken sich direkt auf den Wasserspiegel in der gesamten Kanalisation aus. Die Auswirkungen auf die GEA sind entsprechend.

Vergleich gefährdeter und abgesicherter Räume

Räume mit untergeordneter Nutzung (z. B. Keller wird als Abstellraum oder Waschküche genutzt)

Gefährdete Räume

Das Haus weist keine Vorkehrungen gegen Rückstau auf, obwohl ein Waschbecken sowie ein Bodenablauf unterhalb der Rückstauebene liegen. Zudem fehlt ein Entlüftungsrohr zum Druckausgleich innerhalb des Abflussrohrsystems Dies kann beim Spülen des Hauptkanals zum Austritt von Abwasser aus sanitären Anlagen führen. Mangelhafte Belüftung führt außerdem häufig zu Geruchsproblemen innerhalb des Gebäudes.

Abgesicherte Räume

Aufgrund der sogenannten untergeordneten Nutzung wird hier der Einbau eines Rückstauverschlusses gemäß DIN EN 13564 ausnahmsweise als Sanierungsmaßnahme zugelassen. Besser ist es immer (wie bei Neubauten) eine Hebeanlage einzubauen. Der Einbau einer durchgehenden Entlüftung lässt Luft nachströmen, so dass Kanalgase entweichen. Bei der Kanalreinigung kann der Druckausgleich über die Entlüftung erfolgen.

Räume mit hochwertiger Nutzung (z. B. als Wohnraum, Büro oder technische Anlagen)

Gefährdete Räume

Hier befinden sich im Keller unterhalb der Rückstauebene Sanitäranlagen, die der wohnlichen oder gewerblichen Nutzung dienen. Eine Rückstausicherung ist auch hier nicht vorhanden.

Abgesicherte Räume

Es ist ein Pumpensumpf mit Hebeanlage gemäß DIN EN12056-4 eingebaut. Der Pumpensumpf bedarf einer geruchsdichten Abdeckung sowie einer Entlüftung über Dach. Die Ableitung aus der Pumpenanlage erfolgt über eine Rückstauschleife die bis oberhalb der Rückstauebene geführt wird. So ist gewährleistet, dass kein Schmutzwasser aus dem Kanal in den Keller strömen kann.

 

Was ist eine Rückstauebene?

Die Höhe des Wasserspiegels, die sich aufgrund der hydraulischen Bemessung maximal in einem Abwasserkanal einstellen kann. Die Höhe entspricht gemäß Satzung der Straßenoberfläche.

Der Wasserspiegel stellt sich im gesamten Kanalnetz ein, also auch in den Abwasserleitungen eines Gebäudes. Deshalb ist es vorgeschrieben, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb dieser Ebene gegen Rückstau gesichert werden müssen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass dort Abwasser austritt und Schäden verursacht.

Was für Kosten müssen für eine Rückstausicherung eingeplant werden?

Aufgrund der Vielfalt an Möglichkeiten und den bei einer Nachrüstung eines Altbaus sehr verschiedenen Rahmenbedingungen, lässt sich nur ein Kostenrahmen darstellen. Empfehlenswert ist hier, sich von mehreren Anbietern ein Angebot zukommen zu lassen, dass auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

In Zahlen ausgedrückt kann bei Einbau eines automatischen Rückstauverschlusses mit entsprechendem Schachtbauwerk mit ca. 2.000,00 – 3.000,00 € gerechnet werden. Es gibt auch einfachere Ausführungen innerhalb des Gebäudes für ca. 700,00 €, die allerdings bei Anschluss eines WC nicht geeignet sind. Die Kosten für eine Abwasser-Hebeanlage z. B. außerhalb des Hauses, da innerhalb kein Einbau möglich ist bzw. zu aufwendig ist, liegen in dem Bereich zwischen 4.000,00 – 5.000,00 €. Zu beachten ist, dass Erschwernisse beispielweise durch erhöhtes Grundwasser einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen. Die laufenden Kosten setzen sich aus dem Energieverbrauch und den regelmäßig durchzuführenden Wartungen zusammen und sind bei allen Anlagentypen vergleichbar.

Was ist bei der Planung der Rückstausicherungsanlage zu beachten?

Die Zugänglichkeit für Einbau, Wartung, Kontrolle und Entsorgung muss auch während des Betriebes gewährleistet sein. Die Montage und Inbetriebnahme hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen. Da die Anlagenvielfalt sehr groß ist, sind hier vor allem neben den DIN-Vorschriften die Herstellerangaben maßgebend. Die vom Hersteller mitgelieferte Bedienungs- und Wartungsanleitung enthalten ausführliche Angaben und sind grundsätzlich zu beachten. Der Betreiber einer solchen Anlage hat die Verpflichtung zur Eigenüberwachung in Form einer monatlichen Sichtkontrolle. Zudem ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachmann durchzuführen (Abwasserhebeanlagen mindestens 1 x pro Jahr, Rückstauverschlüsse mindestens 2 x pro Jahr). Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb ist empfehlenswert.