Die Schmutzwassergebühr wird erst nach Herstellung des regulären Hausanschlusses fällig.
Die Herstellung eines Hausanschlusses zum Bezug von Wasser aus dem Rohrnetz des Wasserwerkes beantragen Sie auch direkt beim Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG.
Auf diesem Wege kann auch ein Bauwasserzähler beantragt werden. Für die entnommene Wassermenge ist nur der Verbrauchspreis an das Wasserwerk zu zahlen.
Auszug aus der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung:
Sobald ein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, sind Abwassergebühren für die Schmutzwasserentsorgung -kurz Schmutzwassergebühren genannt- zu entrichten. Die Schmutzwassergebühren werden nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten a) die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermenge,…
Das gilt auch bei Bauvorhaben im Rahmen von Sanierungen und Umbauten. Wenn Sie während des Bauvorhabens Frischwasser aus einem bereits vorhandenen Hausanschluss entnehmen, ist für die entnommene Menge Schmutzwassergebühr zu zahlen.
Eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr ist nur möglich, wenn für die Dauer des Bauvorhabens ein Bauwasserzähler eingerichtet wird oder alternativ ein vom ASG anerkannter Gartenwasserzähler genutzt wird.
Auszug aus der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung:
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden von der eingeleiteten Abwassermenge abgesetzt, wenn das Grundstück über einen geeichten separaten (Garten) Wasserzähler verfügt. Dieser Zähler ist fest mit der häuslichen Frischwasserversorgung zu verbinden und von einem im Installateurverzeichnis der örtlichen Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installateur einzubauen. Neue (Garten)Wasserzähler sind beim ASG anzumelden.