Ja, auch wenn es keine optimale Lösung ist.
Sofern kein Verkehrsverstoß, z. B. gegen ein Halteverbot, vorliegt, kann man aus behördlicher Sicht nicht dagegen vorgehen. Empfehlenswert sind Gespräche der Anlieger untereinander. Manchmal ist dem Verursacher einfach nicht bewusst, an welchem Tag die Kehrmaschine die Straße reinigt.