Autowäsche auf dem privatem Grundstück, ist das erlaubt?

Nein!

Das Waschen von Fahrzeugen mit Waschzusätzen ohne Abscheideanlage, ohne flüssigkeitsdichten Untergrund und ohne Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist nicht zulässig.

Eine Ausnahme bildet nur das Reinigen von Frontscheiben.

Generell ist auch das Waschen der Fahrzeuge mit kaltem Wasser ohne Waschmittelzusatz nicht gestattet, wenn kein Anschluss an die öffentliche Schmutzwasseranlage besteht. Das Abspülen der Fahrzeuge durch Regen kann nicht mit dem manuellen Reinigen und Polieren der Fahrzeuge gleichgesetzt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Waschen Bodenverunreinigungen entstehen.