Erfolgt im Laufe des Jahres ein Eigentumswechsel, erhält der bisherige Grundstückseigentümer den Abrechnungsbescheid. Der neue Grundstückseigentümer erhält dann den Vorauszahlungsbescheid für das verbleibende und zukünftige Abrechnungsjahr.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über den Eigentumswechsel und teilen Sie uns den Zählerstand mit.