Nein.
Sie können den ASG privat nicht mit Winterdienstarbeiten beauftragen. Der ASG ist als kommunaler Eigenbetrieb hoheitlich tätig, unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht und darf gewerblichen Winterdienstunternehmen keine Konkurrenz machen.
Nein.
Sie können den ASG privat nicht mit Winterdienstarbeiten beauftragen. Der ASG ist als kommunaler Eigenbetrieb hoheitlich tätig, unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht und darf gewerblichen Winterdienstunternehmen keine Konkurrenz machen.