Wenn bekannt ist, dass die GEA undicht ist, besteht die gesetzliche Pflicht zur Sanierung und Abdichtung. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen. Es werden folgende Arten der Sanierung unterschieden:
- Reparatur von Einzelschäden
- Renovierung einer kompletten Leitung von innen und
- Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken.
Defekte Grundleitungen unter der Kellersohle können durch Abwasserrohre unterhalb der Kellerdecke ersetzt werden. Aufgrund der zahlreichen am Markt bestehenden Sanierungsverfahren ist das Heranziehen eines unabhängigen Fachmanns der Grundstein für eine langfristig wirtschaftliche Sanierung.
Ausführende Firmen
Die Qualität der Reinigung, optischen Inspektion, Druckprüfung und die ggf. erforderliche Reparatur oder Sanierung der GEA hängt sehr stark von der Eignung der ausführenden Firma ab. Insbesondere von nicht bekannten Firmen sollten Auftraggeber sich Qualifikation und Zuverlässigkeit nachweisen lassen. Um Ihnen die Auswahl eines Fachbetriebes zu erleichtern, hat sich der ASG mit anderen Abwasser-Netzbetreibern zusammengetan (“Arbeitskreis Abwasser Süd-Ost Niedersachsen – AkASON”) und eine Liste mit qualifizierten Fachbetrieben erarbeitet. Die Fachbetriebsliste finden Sie auf der Internetseite https://www.dwa-nord.de/de/fachbetriebsliste.html. Diese Liste dient als Orientierungshilfe für Grundstückseigentümer und soll weitere Fachbetriebe nicht ausgrenzen.
Nachweis der Dichtheitsprüfung
Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung sind durch die auszuführende Firma in einem Protokoll fachgerecht zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll ist für jede Prüfung getrennt zu erstellen und mit der Unterschrift aller beteiligten Parteien zu versehen. Ein Muster für ein Prüfprotokoll und einen Bestandsplan kann hier heruntergeladen werden.