Wann darf Grund- und Dränagewasser eingeleitet werden?

Fallgruppe Dränagezweck Anschluss zum NW Anschluss zum MW Anschluss zum SW Genehmigung
1 Bauvorhaben im Grundwasserbereich + + für den Bauzeitraum
2 gefährdete Gebäudekeller und ähnliche Bauwerke + + befristet
3 gefährdete öffentliche Verkehrsflächen + + befristet
4 gefährdete wirtschaftlich genutzte Flächen + befristet
5 gefährdete private Hof- und Lagerflächen + befristet
6 Grundwasserreinigungsanlagen + + + befristet für die Reinigungszeit