Wann darf ich einen Unterschraubzähler (Außenwasserzähler) einbauen?

In Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem ASG ein Unterschraubzähler (Außenwasserzähler) genehmigt werden. Zum Beispiel, wenn baulich kein Gartenwasserzähler an die Frischwasserleitung eingebunden werden kann. Der Unterschraubzähler wird dann vom ASG kostenpflichtig verplombt und ist zum Jahresende abzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass ohne Absprache installierte Unterschraubzähler nicht bei der Gebührenerstattung berücksichtigt werden können.