Unter Kanalsanierung sind alle Baumaßnahmen an bestehenden Abwasseranlagen zu verstehen, die über den Umfang von Unterhaltungsarbeiten (z. B. punktuellen Reparaturen) hinausgehen. Ein Sanierungsabschnitt umfasst bei öffentlichen Abwasseranlagen mindestens eine komplette Haltung, d. h. den Kanalabschnitt zwischen zwei Kanalschächten, in der Regel jedoch die öffentliche Abwasseranlage eines Straßenzuges einschließlich aller Anschlusskanäle und der Straßenentwässerung.
Anlass für eine Sanierungsmaßnahme ist der mangelhafte bauliche Zustand und/oder die nicht ausreichende hydraulische Leistungsfähigkeit eines Kanalabschnittes.