Wann spricht man von einer ungeordneten Niederschlagswassereinleitung?

Das Niederschlagswasser wird von einem Privatgrundstück oberflächig auf eine befestigte, öffentliche Fläche, z. B. Straße, geleitet. Diese öffentliche Fläche entwässert das dort anfallende Niederschlagswasser über Einläufe in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal. Das Niederschlagswasser von Privatgrundstücken gelangt auf diese Weise ebenfalls in den Kanal. Für diese Ableitung des Niederschlagswassers besteht ebenfalls Gebührenpflicht.

Von “ungeordneten” Ableitungen gehen häufig Gefahren aus, wie z. B. Eisglätte im Winter. Sie sind deshalb zu beseitigen. Das Niederschlagswasser kann von solchen Flächen in Rinnen oder Einläufen aufgefangen werden. Eine ordnungsgemäße Einleitung erfolgt immer über einen Kanalanschluss.