In Gifhorn gibt es die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung. In diesem Rahmen reinigt der ASG für die Stadt Gifhorn die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen wurde.
Es gibt vielfältige Meinungen zur Straßenreinigung, die auch gegenüber dem ASG geäußert werden:
- „Wozu Straßenreinigung? Von mir aus muss das nicht so sauber und gepflegt aussehen.“
- „Ich würde lieber selbst die Straßen fegen und Gebühren sparen.“
- „Der ASG soll auch in den Ortsteilen reinigen.“
- „Es reicht doch, wenn die Kehrmaschine nur jede 2. Woche kehrt.“
- „Wieso fährt die Kehrmaschine nicht zweimal pro Woche?“
- „Zu einer Stadt dieser Größe gehört eine Straßenreinigung, ich möchte in meiner Freizeit nicht auch noch die Straße fegen.“
Die Straßenreinigung dient nicht in erster Linie dem Erscheinungsbild. Im Vordergrund stehen die Aspekte Verkehrssicherheit, Hygiene, Pflege der Kanalisation. Deshalb werden Laub, Dreck, Glasscherben, Streusand von Straßen und Radwegen sowie aus Gossen entfernt. Diese Verunreinigungen stellen ein Gefahrenpotential dar, z.B. Rutschgefahr durch nasses Laub oder auf der Fahrbahn verbliebenen Streusand. Insbesondere auf Radwegen verursachen Glasscherben „Plattfüße“ an Fahrrädern. Werden die Gossen nicht freigehalten, werden die Straßeneinläufe eher durch Laub verstopft, Regenwasser kann nicht abfließen. Im Winter ist das in Verbindung mit Frost kritisch.
Die Alternative, die Straßenreinigung bei einer Stadt der Größe Gifhorns, insbesondere auf stark befahrenen Straßen, komplett den Anliegern zu übertragen, muss kritisch betrachtet werden. Es wäre fraglich, ob alle Anlieger ihren Reinigungspflichten in dem erforderlichen Umfang nachkommen würden.