Was ist bei der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage zu beachten?

Bei einer Eigengewinnungsanlage wird das Wasser auf dem Grundstück gewonnen, wie z. B. durch das Auffangen von Niederschlagswasser oder Fördern von Grundwasser, welches nicht aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage stammt. Wird dieses Wasser, z. B. nach der Nutzung für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine, der öffentlichen Kanalisation zugeführt, ist hierfür zunächst ein Antrag auf teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung wegen Errichtung einer Eigengewinnungsanlage zu stellen. Einen entsprechenden Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.  Die zugeführten Wassermengen sind für die Gebührenerhebung über einen geeichten Wasserzähler zu erfassen.

Ansprechpartner für Sie ist beim ASG Gifhorn, Frau Becker, Abteilung 1,

Telefon: 0 53 71 – 98 42 14