Was ist eine Zustellbevollmächtigung?

Die Schmutzwassergebühr ist eine öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks, dessen Schmutzwasser entsorgt wird. Wie auch andere grundstücksbezogene Abgaben, wie z. B. Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühr gehört diese Abgabe bei Vermietung des Grundstückes/der Wohnung zu den Mietnebenkosten. Sie ist entsprechend umlagefähig.

Mit einer Zustellbevollmächtigung erklärt sich der Eigentümer einverstanden, dass der Mieter die Abrechnungsdaten direkt erhält und auch die Schmutzwassergebühr direkt selbst bezahlt. Es entfällt dann die Notwendigkeit der Abrechnung über die Nebenkosten für den Vermieter/Eigentümer.

  • Vorteil für Mieter: Leichtere Überprüfung der Ablese- und Abrechnungsdaten
  • Vorteil für Eigentümer/Vermieter: Weniger Aufwand bei der Abrechnung der Mietnebenkosten

Die Zustellbevollmächtigung entlässt den Eigentümer allerdings nicht aus der Gebührenpflicht. Bei Zahlungsverzug des Mieters, erhält der Eigentümer trotzdem die Mahnungen.