Als Fremdwasser wird Abwasser, welches unzulässig in einen Kanal gelangt und einen erhöhten Aufwand für die Ableitung und Behandlung des Abwassers verursacht, bezeichnet. Hierzu gehört z. B. Grundwasser, welches durch undichte Rohrverbindungen eindringt, aber auch Niederschlagswasser oder Dränagewasser von Grundstücken, welches unzulässigerweise an einen Abwasserkanal angeschlossen wurde (Fehleinleitung).