Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der erteilten Entwässerungsgenehmigung nennt man Abnahme. Die Abnahme wird in der Entwässerungsgenehmigung festgelegt. Eine Abnahme ist beim ASG rechtzeitig, mindestens einen Tag vorher, zu beantragen. Sie ist gebührenpflichtig und keine Bauabnahme im Sinne der VOB.
Ansprechpartner für Sie ist beim ASG Gifhorn, Herr Ryll, Abteilung 2, Telefon: 0 53 71 – 98 42 27