Die Straßenreinigungssatzung legt fest:
- welche Straßen, Wege, Gehwege, Radwege und Plätze zu reinigen sind
- wer für die Reinigung zuständig ist
Die Straßenreinigungsverordnung legt fest:
- wie oft und in welchem Maß gereinigt werden muss
Diese Vorschriften werden werden federführend vom Fachbereich 32 – Ordnung der Stadt Gifhorn (Rathaus, Marktplatz 1) betreut. Nach Beratungen im zuständigen Fachausschuss sowie im Verwaltungsausschuss werden diese Vorschriften vom Rat der Stadt Gifhorn beschlossen. Fachbereich 32 erreichten Sie per E-Mail an ordnung@stadt-gifhorn.de oder telefonisch unter 05371 – 88 138.
Der ASG hilft Ihnen gern weiter unter Tel. 05371 – 98 42 0.