Ja!
Wurde nachweislich kein Wasser in die Kanalisation eingeleitet, werden Ihnen die Schmutzwassergebühren für den entstandenen Wasserschaden erstattet.
Damit eine Gebührenerstattung erfolgen kann, muss die Wassermenge ermittelt werden, welche im Rahmen des Wasserschadens entstanden ist. Wie geht das?
Als erstes ist es ganz wichtig, dass der Sachverhalt geschildert wird. Wie z. B. wo und wie ist der Wasserschaden entstanden und was ist mit dem Wasser passiert? Hat es die Feuerwehr abgepumpt? Hat der Eigentümer das Wasser selbst aus den Räumen gepumpt oder geschippt? Ist das Wasser auf dem Grundstück versickert oder wurde es nachträglich doch in den Kanal eingeleitet?
Sollte es sich um einen Versicherungsfall handeln, legen Sie bitte das Schreiben der Versicherung hier vor. In den meisten Fällen ist dort die Wassermenge angegeben, um die es sich handelt.
Kann die Wassermenge nicht eindeutig bestimmt werden, errechnet der ASG die Wassermenge. Dazu wird der Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre zugrunde gelegt. Dieser wird dann zum Jahresende als tatsächlicher Verbrauch angenommen. Die Differenz wird bei der Jahresabrechnung als Freimenge entsprechend berücksichtigt.