Die Maßstäbe für den Winterdienst ergeben sich aus der ständigen Rechtssprechung. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:
- Die Vorkehrungen der Verkehrssicherung im Winter müssen den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs entsprechen. Die Verkehrsteilnehmer erwarten i. d. R. einen regelmäßigen Winterdienst auf den Hauptverkehrsstraßen, nicht aber auf den Nebenstraßen, in reinen Wohngebieten oder Tempo 30-Zonen.
- Die Vorkehrungen müssen Gefahren abwenden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung drohen.
- Der Winterdienst muss wirtschaftlich leistbar sein. Ein vollständiger und regelmäßiger Winterdienst auf Gifhorns Straßen wäre den Gebührenzahlern und dem städtischen Haushalt nicht zumutbar.